Veranstalter: Palais Sommer gGmbH

Plattleite 31, 01324 Dresden
Tel: +49 351 / 48 24 66 50
Fax: +49 351 / 482 466 49
Internet: www.viavoco.de
E-Mail: info@viavoco.de

Amtsgericht Dresden HRB 35527
Steuernummer: 202 / 142 / 12197
Geschäftsführer: Jörg Polenz

Mit Erwerb eines Tickets werden der Ticketkäufer*innen und die Palais Sommer gGmbH (weiter Veranstalter genannt) Vertragspartner. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Besuchers Vertrages, der entweder durch den Erwerb eines Tickets oder – soweit ein Eintritt ohne Ticketkauf vorliegt – mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande kommt. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des (Ordnungs-) Personals vor Ort, sowie die aktuellen HInweise auf der Homepage des Veranstalters (www.viavoco.de).

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Hausrecht
  3. Einlass
  4. Parkplatz
  5. Veranstaltungsbereich
  6. Haftung
  7. Gewinnspiele
  8. Schlussbestimmung

A. Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Viavoco Festival findet vom 27.-29.August 2021 statt. Besteht durch die Durchführung des Festivals aufgrund von besonderen Wetterbedingungen, Naturereignissen oder anderen Umständen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, die Gefahr für Personen und Wertgegenständen, so ist der Veranstalter berechtigt, das Festival zu unterbrechen, und - sofern die Gefahrenabwendungen erforderlich - auch abzubrechen. Im Falle eines solchen Ausfalles bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.
  2. Bei Abbruch oder Ausfall des Festivals aufgrund von behördlichen Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidung bestehen ebenfalls keine Rückvergütung- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
  3. Bereits gekaufte Tickets können nicht umgetauscht, der Kauf nicht widerrufen oder angefochten werden. Grundlage hierfür ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Festival räumlich, sowie zeitlich zu verlegen, soweit dies dem/ der Besucher*in zumutbar ist und spätestens eine Woche vor Beginn des Festivals bekannt gegeben wird.
  5. Bei einer Absage des Festivals vor Veranstaltungsbeginn durch den Veranstalter hat der Ticketkäufer einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises exkl. angefallener Gebühren. Diese behält der Veranstalter ein.
  6. Kurzfristige Programmänderungen sind möglich. Ansprüche oder Schadensersatz bestehen in diesem Fall nur, wenn der Veranstalter die Verhinderung oder Absage einzelner Künstler*innen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
  7. Der Veranstalter kann das Festivalgelände, bzw. einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend bzw. vollständig räumen und absperren, ohne das Ansprüche auf eine Rückerstattungen des Ticketpreises enstehen.  Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder des (Ordnungs-,)Personals sind unmittelbar Folge zu leisten.

B. Hausrecht

  1. Die Anweisungen des (Ordnungs-)Personals oder andere vom Veranstalter beauftragte Personen zur Wahrnehmung des Hausrechtes ist jederzeit Folge zu leisten.
  2. Beim Betreten des Festivalgeländes können vom (Ordnungs-)Personal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.
  3. Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen haben hat das Recht Besucher*innen in schwierigen Fällen, auch ohne Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft auszuschließen. Wichtige Gründe zum Verweis und Ausschluss der Veranstaltung sind:
    • Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Begehen einer / mehrerer strafbaren Handlung/en (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenbesitz und Handel mit Drogen, Sachbeschädigung, sexuelle Nötigung, Umweltverschmutzung, Beleidigung)
    • rassistisches, sexistisches, diskriminierendes Verhaltensweisen
    • Vandalismus, bspw.  besprühen, bekleben oder andere mutwillige Beschädigung von fremden Eigentum, sowie der Natur
    • Verstoß gegen Anweisungen des (Ordnungs-) Personals
    • Betreten von gesperrten und nicht öffentlichen Bereichen ( z.B. Backstage, Künstler*innen- und Bühnenbereiche)
    • Wild urinieren
    • Gewerbliches Handeln auf dem Festivalgelände ohne Zustimmung des Veranstalters
    In diesem Falle verliert das Festivalticket die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder Rückerstattung des Ticketpreises, sowie Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter ist ausgeschlossen.
  4. Die Verbreitung von nationalistischen, rechtspopulistischen, extremistischen Symbolen, sowie Musik führt zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss des Festivals. In diesem Falle verliert das Einlassticket die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder Rückerstattung des Ticketpreises, sowie Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter ist ausgeschlossen.
  5. Das gewerbliche Sammeln von Wertstoffen, wie Pfandflaschen und Metallen, auf dem Festivalgelände ist untersagt.
  6. Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Besucher*innen des Festivals willigen unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung von Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

C. Einlass

  1. Der Einlass erfolgt nur mit gültigem Festivalticket.
  2. Das Festivalticket ist nach der Entwertung nicht mehr übertragbar.
  3. Bei Verlust des Festivaltickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  4. Der gewerbliche Weiterverkauf von Festivaltickets ist nicht gestattet.
  5. Die Verlosung von Festivaltickets zu Zwecken, wie z.B. Gewinnspiele ist ohne die expliziten und schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt.
  6. Der Verstoß gegen die vorhergehenden Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung.
  7. Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes wird die EIntrittskarte entwertet und ein Festivalbändchen wird angelegt. Das Festivalbändchen muss in Folgen dessen beim Betreten des Festivalgeländes und / oder bei Aufforderung durch das (Ordnungs-) Personal, vorgewiesen werden. Unverschlossene, zerrissene, verlorene oder stark beschädigte Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit und werden nicht ersetzt.
  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Besucher*innen den Einlass aus wichtigem Grund  zu verwehren. Die Verweigerung des Einlassen muss in der Person des Besuchers begründet sein. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.
  9. Der Veranstalter handelt im Rahmen des Jugendschutzgesetzes. Dieses finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/.
  10. Das Mitführen von folgenden Gegenständen ist auf dem gesamten Festivalgelände untersagt:
    • Schuss-, Hieb-. Stich- und sonstige Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegenstände
    • Sägen, Äxte, Beile oder vergleichbare Werkzeuge
    • Glas in jeglicher Form, wie z.B. Flaschen und Trinkgläsern
    • Alkohol und Speisen
    • Substanzen, die in der Anlage I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind
    • pyrotechnische Gegenstände aller Art, wie z.B. bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Feuerwerk, Fackeln
    • leicht entzünliche Stoffen wie Benzin
    • Aufnahmegeräte (Audio, Film, Foto), die nach Art und Größe nicht dem privaten Gebrauch dienen
    • Lärmverursachende Gegenstände, wie z.B. Musikanlagen, Megafone, Vuvuzelas
    • Konfetti
    • Laserpointer
    • Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufdrucke und Aufnäher auf Kleidung mit verfassungsfeindlichen - vor allem extremistischen Inhalten
    Ein Verstoß führt zu einem Verweis des Festivalgeländes und zum Ausschluss der Veranstaltung. Das Einlassticket verliert seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder Rückerstattung des Ticketpreises, sowie Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter ist ausgeschlossen.
  11. Über die Gestattung von nicht aufgeführten Gegenständen auf dem Festivalgelände wird im Zweifelsfall vom (Ordnungs-)Personal entschieden.
  12. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.

D. Parkplatz

  1. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Wildes Parken ist verboten und wird behördlich verfolgt.
  2. Es gilt die Straßenverkehrsordnung.
  3. Flucht- und Rettungsgassen sind freizuhalten.
  4. Aus Gründen der Sicherheit ist das Campen auf dem Parkplatz verboten.
  5. Besucher*innen sind für die An-und Abreise von und zum Festivalgelände selbst verantwortlich. Für Schäden durch  Diebstahl oder Beschädigung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

E. Veranstaltungsbereich

  1. Fotografieren für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch mit analogen und digitalen Kleinbildkameras, sowie Handykameras ist gestattet.
  2. Ton- und Filmaufnahmen von auftretenden Künstler*innen sind nicht gestattet.
  3. Abfall und Zigarettenstummel sind in die dafür vorhergesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
  4. Flucht- und Rettungsgassen sind freizuhalten.

F. Haftung

  1. Jede/r Besucher*inn haftet für den von ihr/ihm verursachten Schaden
  2. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste die Besucher*innen durch Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
  3. Der Veranstalter haftet für Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu einer vertraglich versicherten Summe, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem/der Besucher*in in Folge einer von dem Veranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind.
  4. Vertragswesentliche Pflichten im vorgenannten Sinne sind solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf. Die Haftung des Veranstalters bei Verletzung der vertragswesentlichen Pflichten ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  5. Die Haftungsregelungen unter Punkt 3 und 4 gelten auch für Personen, denen sich der Veranstalter zur Erfüllung seiner vertraglichen Verbindlichkeiten bedient.
  6. Der/ die Besucher*in ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine gesundheitliche Gefährdung  ausgehen kann. Es ist darauf zu achten, dass sich nur einem zuträglichern Maße der Beschallung ausgesetzt wird. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ein Gehörschutz (bspw. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Der Veranstalter haftet für Hörschäden nur in Fällen, in denen ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde.

G. Gewinnspiele

  1. Gewinner*innen von Verlosungen, z.B. auf den Social Media Kanälen des Veranstalters, werden nach dem Zufallsprinzip gewählt. Eine Rückmeldung des/der Gewinner*in muss nach 48 Stunden erfolgen, andernfalls verfällt der Gewinn und wird neu verlost.
  2. Der Rechtsweg und Barauszahlung des Gewinns sind ausgeschlossen.
  3. Teilnahmebedingungen sind jeweils direkt mit dem Gewinnspiel vermerkt

H. Schlussbestimmung

  1. Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das deutsche Recht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
  3. Diese Erklärung ist ohne Unterschrift gültig (§ 126 b BGB).
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